Urteile zum Sachversicherungsrecht
Themengebiet: Wohngebäudeversicherung und
Leistungskürzung
OLG Hamm, Urteil v. 27.04.2012; ( I-20 U 144/11
)
§ 11 Nr. 1 VGB, §§ 81,28,32 VVG
Auch in der Leitungswasserversicherung ist gestützt auf § 81 Abs. 2 VVG in Ausnahmefällen eine Kürzung auf null dann möglich, wenn der Versicherungsnehmer die Heizungsanlage in einem leer stehenden Gebäude über einen längeren Zeitraum im Winter vollständig stilllegt und trotzdem die wasserführenden Leitungen weder absperrt noch entleert.